Wer pflegebedürftig ist, erhält finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse. Diese erfolgt jedoch nicht pauschal, sondern über verschiedene Töpfe bzw. Budgets. So können unterschiedliche Leistungen und Hilfsangebote finanziert werden, je nach Pflegegrad in unterschiedlicher Höhe. Im Folgenden erfahren Sie, welche Budgets es gibt und wie diese funktionieren.
Pflegesachleistungen / Budget für einen ambulanten Pflegedienst
Wer pflegebedürftig ab Pflegegrad 2 ist, hat Anspruch auf Sachleistungen nach § 36 SGB XI. In dieses Budget fallen alle pflegerischen Dienstleistungen, die ambulant von professionellem Pflegepersonal geleistet werden. Dazu zählt beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung und Bewegung – der sogenannten Grundpflege.
Die Pflegesachleistungen können, wenn sie nicht ausgeschöpft werden, auch als Pflegegeld bezogen werden, allerdings sind die Beträge mehr als die Hälfte niedriger. Deshalb lohnt es sich grundsätzlich eher, das Budget für den ambulanten Dienst auszuschöpfen.
Pflegegeld
Das Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Personen, die die Pflege selbst organisieren, beispielsweise durch Angehörige. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können sich aussuchen, ob sie die Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen oder das Pflegegeld. Beides kann auch kombiniert werden: In dem Fall erhalten Sie für einen Teil des Budgets Leistungen vom Pflegedienst und erhalten den anderen Teil als Pflegegeld, um weitere Ausgaben in Verbindung mit Ihrer Pflege zu decken.
Das reine Pflegegeld zu beziehen lohnt sich in der Regel nicht, da der Betrag weniger als die Hälfte des Budgets für Pflegesachleistungen beträgt. Wer Pflegegeld bezieht, muss zudem abhängig vom Pflegegrad halbjährlich bzw. vierteljährlich ein Beratungsgespräch nach § 37.3 wahrnehmen.
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Mehr InformationenEntlastungsbetrag
Durch den Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI können Personen, die mit Pflegegrad 1 – 5 Zuhause gepflegt werden, professionelle Leistungen in Anspruch nehmen. In erster Linie dient diese Position dazu, die Pflegeperson bzw. die Angehörigen zu entlasten und den zu Pflegenden bei der Selbstständigkeit zu unterstützen.
Der große Vorteil am Entlastungsbetrag ist, dass die Verwendung relativ flexibel ist: Unterstützung durch dieses Budget kann beispielsweise Hilfe im Haushalt in Form einer Haushaltshilfe sein oder Betreuungsleistungen wie Arztfahrten. Außerdem können Sie damit Angebote zusätzlich zur Pflege finanzieren, die eigentlich selbst bezahlt würden, wie beispielsweise die Verpflegungspauschale in der Tagespflege. Nur Personen mit Pflegegrad 1 können den Betrag auch für pflegerische Dienstleistungen nutzen.
Der Entlastungsbetrag ist für alle Pflegegrade einheitlich hoch und wird nicht pauschal ausgezahlt, sondern ist eine Erstattungsleistung. Das bedeutet: Der Pflegebedürftige bezahlt die Leistung zunächst selbst und reicht die Rechnung dann bei der Pflegekasse ein, die die Kosten übernimmt.
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Budget für Tages- und Nachtpflege – Teilstationäre Pflege
Während die klassische stationäre Pflege im Altenheim eine lange Tradition hat und auch die ambulante Pflege mittlerweile eine viel genutzte Dienstleistung ist, sind die Tagespflege sowie Nachtpflege noch nicht so bekannt. Die teilstationäre Pflege ist jedoch ein Angebot, für das die Pflegekasse ein extra Budget zur Verfügung stellt, das Pflegebedürftige (ab Pflegegrad 2) unabhängig von den anderen Geldern nutzen können.
Wie auch bei den Pflegesachleistungen wird der finanzielle Rahmen mit zunehmendem Pflegegrad größer. Die Beträge sind identisch zu den Pflegesachleistungen, aber nicht daran gebunden. Beides kann also in vollem Umfang ohne Kürzungen in Anspruch genommen werden.
Beim Besuch der Tagespflege bzw. Nachtpflege sind der Transport sowie die Pflege und Betreuung vor Ort inklusive. Lediglich ein Unkostenbeitrag für die Unterkunft und Verpflegung fällt an, der privat zu entrichten ist. Hierfür kann jedoch wiederum der Entlastungsbetrag verwendet werden.
Budget für Hausnotruf
Die Pflegekasse fördert die Nutzung eines Hausnotrufes. Mit diesem technischen Gerät können Pflegebedürftige im Notfall Hilfe holen, zum Beispiel bei einem Sturz oder Orientierungsverlust. Die monatlichen Betriebskosten übernimmt die Pflegekasse für alle Pflegegrade. Hinzu kommen ggf. Kosten für die Bereitschaft des Pflegedienstes sowie eine Einsatzpauschale, wenn es zu einem Alarm kommt.
Budget für Verhinderungspflege
Der Anspruch auf Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI besteht in Form eines jährlichen Budgets für die Pflegegrade 2 – 5. Die Verhinderungspflege tritt ein, wenn die eigentliche Pflegeperson verhindert ist, zum Beispiel durch Krankheit oder Urlaub. Die Pflege kann dann kurzfristig von anderen Privatpersonen oder von einem ambulanten Pflegedienst vorgenommen werden, die dann für die Ersatzpflege aus dem Budget entlohnt werden.
Das Geld für die Verhinderungspflege muss innerhalb eines Jahres verbraucht werden, ansonsten entfällt es zum 31.12. Planen Sie deshalb nach Möglichkeit schon frühzeitig, wann Sie die Ersatzpflege in Anspruch nehmen möchten.
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